Grönland ist tatsächlich 1985 aus der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) ausgetreten, aber nicht primär wegen des Walfangs. Der Hauptgrund für den Austritt war, dass die gr&... [mehr]
Verordnungen der Europäischen Union (EU) werden durch ein formelles Gesetzgebungsverfahren erlassen, das mehrere Schritte umfasst: 1. **Initiative**: Die Europäische Kommission hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge zu initiieren. Sie erstellt einen Entwurf der Verordnung und legt diesen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vor. 2. **Erste Lesung**: - **Europäisches Parlament**: Der Entwurf wird im Parlament diskutiert und gegebenenfalls geändert. Das Parlament stimmt dann über den geänderten Entwurf ab. - **Rat der Europäischen Union**: Der Entwurf wird auch im Rat diskutiert. Der Rat kann den Entwurf annehmen, ändern oder ablehnen. 3. **Zweite Lesung**: - Wenn der Rat den Entwurf in der ersten Lesung nicht annimmt, geht der Entwurf zurück an das Parlament zur zweiten Lesung. Das Parlament kann die Änderungen des Rates annehmen oder weitere Änderungen vorschlagen. - Der Rat prüft die Änderungen des Parlaments. Wenn der Rat alle Änderungen annimmt, wird die Verordnung erlassen. Wenn nicht, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. 4. **Vermittlungsausschuss**: Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern des Parlaments und des Rates. Ziel ist es, eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen. 5. **Dritte Lesung**: Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss wird sowohl im Parlament als auch im Rat zur Abstimmung gestellt. Beide Institutionen müssen den Kompromiss billigen, damit die Verordnung erlassen wird. 6. **Veröffentlichung und Inkrafttreten**: Nach der Annahme wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zu dem darin festgelegten Datum in Kraft. Verordnungen sind unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich und gelten direkt, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
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In den Institutionen der Europäischen Union (EU) arbeiten etwa 60.000 bis 70.000 Menschen (Stand 2023). Diese Zahl umfasst die Beschäftigten der wichtigsten Organe wie der Europäischen... [mehr]
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Die neuen Verträge, die derzeit zwischen der EU und der Schweiz verhandelt werden (Stand: Juni 2024), sind sogenannte bilaterale Abkommen. Das bedeutet, sie werden direkt zwischen der Europä... [mehr]