In der dritten Lesung des Bundestags wird über den Gesetzentwurf in der Fassung abgestimmt, die sich aus den in der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen ergibt. Das bedeutet: Es wird &uum... [mehr]
Im Deutschen Bundestag gibt es drei Lesungen eines Gesetzesentwurfs, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Abläufe haben: 1. **1. Lesung**: In der ersten Lesung wird der Gesetzesentwurf vorgestellt. Es findet eine allgemeine Debatte über die Grundzüge des Entwurfs statt, jedoch keine detaillierte Diskussion. Der Bundestag entscheidet, ob der Entwurf an einen Ausschuss überwiesen wird, der sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzt. 2. **2. Lesung**: In der zweiten Lesung wird der Gesetzesentwurf im Detail diskutiert. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen und über diese abzustimmen. Am Ende der Debatte wird über den Entwurf in der vorliegenden oder in geänderter Form abgestimmt. 3. **3. Lesung**: In der dritten Lesung findet eine abschließende Debatte statt, die sich auf den endgültigen Text des Gesetzes konzentriert. Hier können keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Nach der Debatte erfolgt die Schlussabstimmung über den Gesetzesentwurf. Nach der dritten Lesung und der Zustimmung des Bundestages wird der Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet, wo er ebenfalls geprüft und beschlossen werden muss.
In der dritten Lesung des Bundestags wird über den Gesetzentwurf in der Fassung abgestimmt, die sich aus den in der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen ergibt. Das bedeutet: Es wird &uum... [mehr]
Bei den Anträgen zur deutschen Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta vor der Küste Somalias hat der Deutsche Bundestag in der Regel namentlich abgestimmt. Seit Beginn der M... [mehr]
Nein, eine namentliche Abstimmung kann im Bundestag nicht bei allen drei Lesungen eines Gesetzes beantragt werden. Namentliche Abstimmungen sind grundsätzlich bei jeder Abstimmung möglich, a... [mehr]
Im Bundestag wird über jedes Gesetz in der Regel dreimal abgestimmt, und zwar in drei sogenannten Lesungen. Die erste Lesung dient der Vorstellung und allgemeinen Aussprache, in der zweiten Lesun... [mehr]
Bei einer ePetition an den Deutschen Bundestag werden Name und Vorname der Mitzeichnenden grundsätzlich **nicht öffentlich** veröffentlicht. Im Petitionsforum des Bundestages ([epetitio... [mehr]
Nein, auf Plattformen wie [change.org](https://www.change.org/) oder [openPetition](https://www.openpetition.de/) gesammelte Unterschriften zählen **nicht** zum offiziellen Quorum für Petiti... [mehr]