Was passiert in der 1., 2. und 3. Lesung des Bundestages?

Antwort

Im Deutschen Bundestag gibt es drei Lesungen eines Gesetzesentwurfs, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Abläufe haben: 1. **1. Lesung**: In der ersten Lesung wird der Gesetzesentwurf vorgestellt. Es findet eine allgemeine Debatte über die Grundzüge des Entwurfs statt, jedoch keine detaillierte Diskussion. Der Bundestag entscheidet, ob der Entwurf an einen Ausschuss überwiesen wird, der sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzt. 2. **2. Lesung**: In der zweiten Lesung wird der Gesetzesentwurf im Detail diskutiert. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen und über diese abzustimmen. Am Ende der Debatte wird über den Entwurf in der vorliegenden oder in geänderter Form abgestimmt. 3. **3. Lesung**: In der dritten Lesung findet eine abschließende Debatte statt, die sich auf den endgültigen Text des Gesetzes konzentriert. Hier können keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Nach der Debatte erfolgt die Schlussabstimmung über den Gesetzesentwurf. Nach der dritten Lesung und der Zustimmung des Bundestages wird der Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet, wo er ebenfalls geprüft und beschlossen werden muss.

Kategorie: Politik Tags: Lesung Bundestag Gesetz
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