Ja, Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union. Das Land ist am 1. Mai 2004 der EU beigetreten.
Der Rat der Europäischen Union spielt eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess der EU. Hier sind die wichtigsten Schritte, wie der Rat an der Gesetzgebung mitwirkt: 1. **Vorschlag der Europäischen Kommission**: Die Europäische Kommission hat das alleinige Initiativrecht und schlägt neue Gesetze vor. 2. **Erste Lesung im Europäischen Parlament**: Das Europäische Parlament prüft den Vorschlag und gibt seine Stellungnahme ab. 3. **Erste Lesung im Rat der EU**: Der Rat der EU prüft den Vorschlag und die Stellungnahme des Parlaments. Der Rat kann den Vorschlag annehmen, ändern oder ablehnen. 4. **Zweite Lesung im Europäischen Parlament**: Wenn der Rat Änderungen vornimmt, geht der Vorschlag zurück an das Parlament zur zweiten Lesung. 5. **Zweite Lesung im Rat der EU**: Wenn das Parlament Änderungen vornimmt, geht der Vorschlag zurück an den Rat zur zweiten Lesung. 6. **Vermittlungsausschuss**: Wenn sich Parlament und Rat nicht einigen können, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der aus Vertretern beider Institutionen besteht. 7. **Dritte Lesung**: Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses wird sowohl vom Parlament als auch vom Rat geprüft und muss von beiden angenommen werden. 8. **Verabschiedung und Veröffentlichung**: Nach der Annahme durch beide Institutionen wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft. Der Rat der EU besteht aus Ministern der Mitgliedstaaten, die je nach Thema wechseln (z.B. Umweltminister, Finanzminister). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Rates der Europäischen Union: [consilium.europa.eu](https://www.consilium.europa.eu/de/).
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