Was war das Parlament in der Weimarer Verfassung?

Antwort

Das Parlament in der Weimarer Verfassung bestand aus zwei Kammern: dem Reichstag und dem Reichsrat. 1. **Reichstag**: Der Reichstag war das zentrale gesetzgebende Organ und wurde direkt vom Volk gewählt. Er hatte die Hauptverantwortung für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten wurden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, was eine breite Repräsentation verschiedener politischer Parteien ermöglichte. 2. **Reichsrat**: Der Reichsrat war die Vertretung der deutschen Länder (Bundesstaaten) und hatte eine beratende Funktion. Er konnte Gesetze vorschlagen und hatte ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Reichstags, das jedoch vom Reichstag überstimmt werden konnte. Diese Struktur sollte eine Balance zwischen der föderalen Struktur Deutschlands und der demokratischen Repräsentation der Bevölkerung gewährleisten.

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