Der Begriff „Staatsgewalt“ bezeichnet die Macht und das Recht eines Staates, verbindliche Regeln zu erlassen und durchzusetzen. Sie wird in der Regel in drei Gewalten unterteilt (Gewaltent... [mehr]
Die Gewaltenteilung ist ein fundamentales Prinzip in demokratischen Systemen, das sicherstellt, dass die Macht nicht in den Händen einer einzigen Institution konzentriert wird. In der Schweiz beispielsweise gibt es eine klare Trennung zwischen der Legislative, Exekutive und Judikative. 1. **Legislative**: In der Schweiz besteht die Legislative aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat repräsentiert das Volk und wird direkt gewählt, während der Ständerat die Kantone vertritt und aus Vertretern der Kantonsparlamente besteht. Ein konkretes Beispiel für die Arbeit der Legislative ist die Verabschiedung von Gesetzen, wie etwa das neue Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Beide Kammern müssen dem Gesetz zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. 2. **Parlament**: Das Parlament als Ganzes, also die Vereinigung von Nationalrat und Ständerat, hat die Aufgabe, Gesetze zu erlassen, den Bundeshaushalt zu genehmigen und die Regierung zu kontrollieren. Ein Beispiel hierfür ist die jährliche Budgetdebatte, in der das Parlament über die finanziellen Mittel für verschiedene Bereiche des Staates entscheidet. Diese Beispiele verdeutlichen, wie die Legislative in der Schweiz funktioniert und welche Rolle das Parlament dabei spielt, um die Gewaltenteilung zu gewährleisten.
Der Begriff „Staatsgewalt“ bezeichnet die Macht und das Recht eines Staates, verbindliche Regeln zu erlassen und durchzusetzen. Sie wird in der Regel in drei Gewalten unterteilt (Gewaltent... [mehr]
Das Europäische Parlament setzt sich aus direkt gewählten Abgeordneten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Die wichtigsten Punkte zur Zusammensetzung sind: - **Anzahl... [mehr]