Die drei Teile der Gewaltenteilung sind Legislative, Exekutive und Judikative. Hier ein einfaches Beispiel: Stell dir vor, eine Schule möchte neue Regeln für den Pausenhof einführen.... [mehr]
Die exekutive Gewalt, auch Exekutive genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat (neben Legislative und Judikative). Sie bezeichnet die ausführende Gewalt, also die Regierung und die Verwaltung, die Gesetze umsetzt und vollzieht. In Deutschland gehören dazu zum Beispiel die Bundesregierung, die Landesregierungen, Ministerien, Polizei und andere Behörden. Die Exekutive sorgt dafür, dass die vom Parlament (Legislative) beschlossenen Gesetze in der Praxis angewendet und durchgesetzt werden.
Die drei Teile der Gewaltenteilung sind Legislative, Exekutive und Judikative. Hier ein einfaches Beispiel: Stell dir vor, eine Schule möchte neue Regeln für den Pausenhof einführen.... [mehr]
Die Aufgaben einer Regierung (Government) lassen sich in mehrere zentrale Bereiche gliedern: 1. **Gesetzgebung und Rechtsprechung:** Entwicklung, Verabschiedung und Durchsetzung von Gesetzen sow... [mehr]
Die Wehrpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, für eine bestimmte Zeit Militärdienst zu leisten. In Deutschland wurde die allgemeine Wehrpflicht 2011 ausge... [mehr]
Im politischen Kontext bezeichnet die Exekutive die ausführende Gewalt eines Staates. Hier sind weitere Beispiele für Exekutivorgane: 1. **Regierung** (z. B. Bundesregierung, Landesregierun... [mehr]
Die Exekutive ist die ausführende Gewalt in einem Staat und setzt Gesetze um. Beispiele für die Exekutive sind: - Die Bundesregierung (z. B. in Deutschland: Bundeskanzler, Bundesminister) -... [mehr]
Ziele der Politik sind grundlegende Leitlinien und angestrebte Zustände, die durch politisches Handeln erreicht werden sollen. Sie dienen als Orientierung für Entscheidungen und Maßnah... [mehr]
Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Menschen, die durch eine rechtliche Zugehörigkeit (Staatsangehörigkeit) dauerhaft zu einem bestimmten Staat gehören. Es bildet neben dem Staatsgebi... [mehr]