Wer bestimmt, ob mit Ländern Beitrittsverhandlungen zur EU aufgenommen werden?

Antwort

Die Entscheidung, ob mit einem ausgewählten Land Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union (EU) aufgenommen werden sollen, wird vom Europäischen Rat getroffen. Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Diese Entscheidung erfordert die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, also Einstimmigkeit.

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