Pflichten des Insolvenzschuldners nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit?

Antwort

Nach der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzschuldner bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Fortführung der Buchführung**: Der Schuldner muss eine ordnungsgemäße Buchführung führen und alle geschäftlichen Transaktionen dokumentieren. 2. **Einhaltung der Mitteilungspflichten**: Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen über seine Einkünfte und Vermögensverhältnisse zur Verfügung zu stellen. 3. **Abführung von Überschüssen**: Etwaige Überschüsse aus der selbstständigen Tätigkeit müssen an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, um die Gläubiger zu befriedigen. 4. **Kooperation mit dem Insolvenzverwalter**: Der Schuldner muss mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und dessen Anweisungen befolgen. 5. **Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften**: Der Schuldner muss alle relevanten gesetzlichen Vorschriften, die für seine selbstständige Tätigkeit gelten, einhalten. Es ist wichtig, sich über die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten zu informieren, da diese je nach Einzelfall variieren können. Eine rechtliche Beratung kann hierbei hilfreich sein.

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