Kann sich der Auszahlungsbetrag für den Gläubiger nach Abgabe eines vorausgefüllten Forderungsnachweises durch den Insolvenzverwalter noch ändern?

Antwort

Ja, der Betrag, der im vorausgefüllten Forderungsnachweis angegeben ist, kann sich für den Gläubiger bei der Auszahlung durch den Insolvenzverwalter noch ändern. Der vorausgefüllte Forderungsnachweis dient lediglich dazu, die Forderung des Gläubigers im Insolvenzverfahren anzumelden. Die tatsächliche Auszahlung (sogenannte Insolvenzquote) hängt jedoch von mehreren Faktoren ab: 1. **Prüfung der Forderung:** Der Insolvenzverwalter prüft, ob die angemeldete Forderung in voller Höhe, nur teilweise oder gar nicht anerkannt wird. Es kann also sein, dass der angemeldete Betrag gekürzt wird. 2. **Verteilungsmasse:** Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse und der Anzahl sowie Höhe der anerkannten Forderungen aller Gläubiger. Die Quote kann sich im Laufe des Verfahrens ändern. 3. **Zwischen- und Schlussverteilung:** Es kann zunächst eine Abschlagszahlung (Zwischenverteilung) geben, die endgültige Auszahlung erfolgt aber erst nach Abschluss des Verfahrens (Schlussverteilung). Auch hier kann sich der Betrag noch ändern. **Fazit:** Der im vorausgefüllten Forderungsnachweis angegebene Betrag ist nicht automatisch der Betrag, den der Gläubiger am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt. Die endgültige Auszahlung kann niedriger (oder in seltenen Fällen auch höher, z.B. bei Zinsnachzahlungen) ausfallen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).

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