Ja, der Auszahlungsbetrag an bevorzugte Gläubiger kann vom im Forderungsnachweis angegebenen Betrag abweichen. Begründung: Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag an bevorzugte Gläubiger kann vom im Forderungsnachweis angegebenen Betrag abweichen. Begründung: Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger... [mehr]
Ja, der Betrag, der im vorausgefüllten Forderungsnachweis angegeben ist, kann sich für den Gläubiger bei der Auszahlung durch den Insolvenzverwalter noch ändern. Der vorausgef&uum... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]