Wie berechnet man die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung?

Antwort

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Deutschland legt fest, wie die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses zu berechnen ist. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Berechnung: 1. **Grundsatz**: Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie bestimmte Nebenräume. 2. **Anrechnung der Räume**: - **Voll anrechenbare Flächen**: Dazu gehören Wohnräume, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küchen und Badezimmer. Diese Flächen werden vollständig angerechnet. - **Teilweise anrechenbare Flächen**: Dazu zählen z.B. Balkone, Loggien und Terrassen. Diese werden in der Regel nur zur Hälfte oder zu einem Drittel angerechnet, abhängig von der Größe und der Nutzung. - **Nicht anrechenbare Flächen**: Dazu gehören z.B. Keller, Heizungsräume, Garagen und andere nicht zu Wohnzwecken genutzte Räume. 3. **Berechnung**: Die Wohnfläche wird in Quadratmetern (m²) angegeben. Um die Fläche zu berechnen, misst man die Länge und Breite der Räume und multipliziert diese Werte. Bei schrägen Wänden oder besonderen Formen müssen die Flächen entsprechend angepasst werden. 4. **Sonderregelungen**: Es gibt spezielle Regelungen für Dachräume, Treppen und andere bauliche Besonderheiten, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Für eine genaue Berechnung ist es ratsam, die WoFlV im Detail zu konsultieren oder einen Fachmann hinzuzuziehen.

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