Beim Z15-Darlehen der L-Bank Baden-Württemberg (Z15 – Wohneigentum für Familien) gilt für Familien mit einem Kind eine **Mindestwohnfläche von 90 Quadratmetern**. Diese Vorga... [mehr]
Für die Z15-Förderung (Zuschussförderung für selbstgenutztes Wohneigentum) in Baden-Württemberg gelten bestimmte Wohnflächengrenzen, die sich nach der Haushaltsgröße richten. Für eine Familie mit einem Kind (also 3 Personen) gilt laut den aktuellen Richtlinien des Landeswohnraumförderungsprogramms Baden-Württemberg: **Maximal zulässige Wohnfläche:** - **3 Personen:** bis zu **95 m²** Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 m². **Quelle und weitere Informationen:** [Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg – Wohnraumförderung](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/wohnen/wohnraumfoerderung/) Bitte beachte, dass es im Einzelfall Ausnahmen oder besondere Regelungen geben kann (z.B. bei besonderen Bedürfnissen). Die genauen Förderbedingungen findest du in den aktuellen Förderrichtlinien oder bei der zuständigen Wohnraumförderstelle.
Beim Z15-Darlehen der L-Bank Baden-Württemberg (Z15 – Wohneigentum für Familien) gilt für Familien mit einem Kind eine **Mindestwohnfläche von 90 Quadratmetern**. Diese Vorga... [mehr]