Wie groß darf die Wohnfläche für die Z15 Förderung in Baden-Württemberg bei einer Familie mit einem Kind sein?

Antwort

Für die Z15-Förderung (Zuschussförderung für selbstgenutztes Wohneigentum) in Baden-Württemberg gelten bestimmte Wohnflächengrenzen, die sich nach der Haushaltsgröße richten. Für eine Familie mit einem Kind (also 3 Personen) gilt laut den aktuellen Richtlinien des Landeswohnraumförderungsprogramms Baden-Württemberg: **Maximal zulässige Wohnfläche:** - **3 Personen:** bis zu **95 m²** Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 m². **Quelle und weitere Informationen:** [Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg – Wohnraumförderung](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/wohnen/wohnraumfoerderung/) Bitte beachte, dass es im Einzelfall Ausnahmen oder besondere Regelungen geben kann (z.B. bei besonderen Bedürfnissen). Die genauen Förderbedingungen findest du in den aktuellen Förderrichtlinien oder bei der zuständigen Wohnraumförderstelle.

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