Wie klein darf die Wohnfläche beim Z15 Darlehen in Baden-Württemberg für eine Familie mit einem Kind sein?

Antwort

Beim Z15-Darlehen der L-Bank Baden-Württemberg (Z15 – Wohneigentum für Familien) gilt für Familien mit einem Kind eine **Mindestwohnfläche von 90 Quadratmetern**. Diese Vorgabe ist Teil der Fördervoraussetzungen und muss eingehalten werden, damit das Darlehen bewilligt werden kann. **Quelle:** [L-Bank – Z15-Darlehen: Wohneigentum für Familien](https://www.l-bank.de/produkte/wohnen-bauen/wohneigentum-fuer-familien.html) Dort heißt es: *„Die Wohnfläche der geförderten Wohnung muss bei Familien mit einem Kind mindestens 90 m² betragen.“* Bitte beachte, dass sich die Vorgaben ändern können. Es empfiehlt sich, die aktuellen Förderbedingungen direkt bei der L-Bank zu prüfen.

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