In der Regel trägt derjenige die Notarkosten, der von der Eintragung des Wegerechts profitiert. Das bedeutet, wenn die Nachbarin das Wegerecht wieder eintragen lassen möchte, könnte sie für die Notarkosten verantwortlich sein. Es ist jedoch ratsam, die genauen Vereinbarungen und Umstände zu prüfen, da auch vertragliche Regelungen oder Absprachen zwischen den Parteien eine Rolle spielen können. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.