Wer ist beim Wegerecht für die Wegsäuberung verantwortlich?

Antwort

Die Verantwortung für die Säuberung eines Weges mit Wegerecht hängt davon ab, was im Grundbuch, im Wegerechtsvertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien geregelt ist. Gibt es dazu keine ausdrückliche Regelung, gilt in der Regel Folgendes: - **Eigentümer des Grundstücks:** Grundsätzlich bleibt der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Weg befindet, für die Instandhaltung und Säuberung verantwortlich. Das betrifft insbesondere die Verkehrssicherungspflicht, also z. B. das Beseitigen von Schnee und Eis im Winter oder das Entfernen von Laub und Schmutz, um Unfälle zu vermeiden. - **Nutzer des Wegerechts:** In manchen Fällen kann im Wegerecht vereinbart sein, dass der oder die Berechtigten (also die Nutzer des Wegerechts) für die Reinigung und Instandhaltung zuständig sind oder sich an den Kosten beteiligen müssen. - **Öffentliche Wege:** Handelt es sich um einen öffentlichen Weg, ist in der Regel die Gemeinde oder Stadt für die Reinigung zuständig. **Fazit:** Ohne besondere Vereinbarung ist meist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es empfiehlt sich, die genaue Regelung im Grundbuch, im Notarvertrag oder in einer schriftlichen Vereinbarung nachzulesen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

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