Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernimmt dabei zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel: - **Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums:** Er sorgt dafür, dass das Gebäude und die gemeinschaftlichen Anlagen instand gehalten und repariert werden. - **Finanzverwaltung:** Der Verwalter erstellt den Wirtschaftsplan, verwaltet die gemeinschaftlichen Gelder, führt die Abrechnung und sorgt für die pünktliche Zahlung von Rechnungen. - **Organisation von Eigentümerversammlungen:** Er lädt zu Versammlungen ein, bereitet diese vor, führt sie durch und setzt die Beschlüsse der Eigentümer um. - **Rechtliche Vertretung:** Der Verwalter vertritt die WEG nach außen, z. B. gegenüber Handwerkern, Dienstleistern oder Behörden. - **Durchsetzung der Hausordnung:** Er achtet darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird. Kurz gesagt: Ein Verwalter sorgt für einen reibungslosen Ablauf und die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, was für die meisten WEGs gesetzlich vorgeschrieben und praktisch notwendig ist.
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