Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernimmt dabei zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel: - **Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums:** Er sorgt dafür, dass das Gebäude und die gemeinschaftlichen Anlagen instand gehalten und repariert werden. - **Finanzverwaltung:** Der Verwalter erstellt den Wirtschaftsplan, verwaltet die gemeinschaftlichen Gelder, führt die Abrechnung und sorgt für die pünktliche Zahlung von Rechnungen. - **Organisation von Eigentümerversammlungen:** Er lädt zu Versammlungen ein, bereitet diese vor, führt sie durch und setzt die Beschlüsse der Eigentümer um. - **Rechtliche Vertretung:** Der Verwalter vertritt die WEG nach außen, z. B. gegenüber Handwerkern, Dienstleistern oder Behörden. - **Durchsetzung der Hausordnung:** Er achtet darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird. Kurz gesagt: Ein Verwalter sorgt für einen reibungslosen Ablauf und die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, was für die meisten WEGs gesetzlich vorgeschrieben und praktisch notwendig ist.
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]