Was ist WEG §24 in Österreich?

Antwort

In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. § 24 des österreichischen WEG bezieht sich auf die Verwaltung des Wohnungseigentums. Dieser Paragraph behandelt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie dessen Aufgaben und Befugnisse. Für den genauen Wortlaut und detaillierte Informationen empfiehlt es sich, das Gesetz direkt zu konsultieren. Der Text des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf der Website des österreichischen Rechtsinformationssystems (RIS) verfügbar: [RIS - Wohnungseigentumsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001857).

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