Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. § 24 des österreichischen WEG bezieht sich auf die Verwaltung des Wohnungseigentums. Dieser Paragraph behandelt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie dessen Aufgaben und Befugnisse. Für den genauen Wortlaut und detaillierte Informationen empfiehlt es sich, das Gesetz direkt zu konsultieren. Der Text des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf der Website des österreichischen Rechtsinformationssystems (RIS) verfügbar: [RIS - Wohnungseigentumsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001857).
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]