Ein generelles, bundesweit einheitliches Gesetz, das das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Allerding... [mehr]
In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. § 24 des österreichischen WEG bezieht sich auf die Verwaltung des Wohnungseigentums. Dieser Paragraph behandelt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie dessen Aufgaben und Befugnisse. Für den genauen Wortlaut und detaillierte Informationen empfiehlt es sich, das Gesetz direkt zu konsultieren. Der Text des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf der Website des österreichischen Rechtsinformationssystems (RIS) verfügbar: [RIS - Wohnungseigentumsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001857).
Ein generelles, bundesweit einheitliches Gesetz, das das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Allerding... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
In Wien und ganz Österreich gibt es zahlreiche Redewendungen und umgangssprachliche Ausdrücke rund ums Wohnen und die Wohnung. Hier sind einige typische Beispiele: 1. **"In der Bude ho... [mehr]
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]