Muss die WEG den Austausch der Rauchmelder nach 10 Jahren neu beschließen?

Antwort

Ja, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WE) muss in der Regel einen Beschluss fassen, um den Austausch der Rauchmelder nach 10 Jahren zu veranlassen. Die Verantwortung für die Instandhaltung und den Austausch von Rauchmeldern liegt in der Regel bei der WEG, und solche Entscheidungen sollten formal durch einen Beschluss in einer Eigentümerversammlung getroffen werden. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung zu prüfen, da diese zusätzliche Vorgaben enthalten können.

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