Die Verjährung einer Mietkaution richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt jedoch erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Mietkaution in der Regel am Ende des Jahres beginnt, in dem das Mietverhältnis beendet wurde und der Vermieter die Kaution hätte zurückzahlen müssen. Wenn das Mietverhältnis beispielsweise im Juni 2023 endet, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [BGB § 195](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html) und [BGB § 199](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html).