Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
In Deutschland haben Erben das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen, wenn der Mieter verstirbt. Dieses Recht ergibt sich aus § 564 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach geht das Mietverhältnis auf die Erben über, wenn der Mieter verstorben ist. Die Erben müssen jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Mieters dem Vermieter mitteilen, dass sie den Mietvertrag übernehmen möchten. Es ist wichtig, dass die Erben auch die Erbschaft antreten, um in den Mietvertrag eintreten zu können.
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]