Wann haben Erben in Deutschland das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen?

Antwort

In Deutschland haben Erben das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen, wenn der Mieter verstirbt. Dieses Recht ergibt sich aus § 564 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach geht das Mietverhältnis auf die Erben über, wenn der Mieter verstorben ist. Die Erben müssen jedoch innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Mieters dem Vermieter mitteilen, dass sie den Mietvertrag übernehmen möchten. Es ist wichtig, dass die Erben auch die Erbschaft antreten, um in den Mietvertrag eintreten zu können.

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