Sind vermeintliche Bedrohung und Schimmelbildung durch Mieter mangelnden Lüftens Gründe zur fristlosen Kündigung?

Antwort

Eine vermeintliche Bedrohung und Schimmelbildung, die durch mangelhaftes Lüften des Mieters verursacht wurde, können in der Regel nicht als Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter angesehen werden. Die fristlose Kündigung durch den Mieter ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt, der die Nutzung der Wohnung unzumutbar macht. Schimmelbildung, die durch das Verhalten des Mieters (z.B. unzureichendes Lüften) verursacht wird, fällt in der Regel in den Verantwortungsbereich des Mieters. Eine vermeintliche Bedrohung müsste konkretisiert werden, um beurteilen zu können, ob sie einen Mangel darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. In den meisten Fällen sind solche Kündigungen an strenge Voraussetzungen gebunden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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