Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Eine vermeintliche Bedrohung und Schimmelbildung, die durch mangelhaftes Lüften des Mieters verursacht wurde, können in der Regel nicht als Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter angesehen werden. Die fristlose Kündigung durch den Mieter ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt, der die Nutzung der Wohnung unzumutbar macht. Schimmelbildung, die durch das Verhalten des Mieters (z.B. unzureichendes Lüften) verursacht wird, fällt in der Regel in den Verantwortungsbereich des Mieters. Eine vermeintliche Bedrohung müsste konkretisiert werden, um beurteilen zu können, ob sie einen Mangel darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. In den meisten Fällen sind solche Kündigungen an strenge Voraussetzungen gebunden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Gegen Schimmel an der Wand solltest du folgende Schritte unternehmen: 1. **Ursache finden:** Prüfe, woher die Feuchtigkeit kommt (z. B. undichte Fenster, schlechte Lüftung, Wasserschäd... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]