Ist eine tatsächliche Nachzahlung von geforderten Nebenkosten ein Einverständnis mit der Nebenkostenabrechnung?

Antwort

Die tatsächliche Nachzahlung von geforderten Nebenkosten kann als stillschweigende Zustimmung zur Nebenkostenabrechnung interpretiert werden. Wenn ein Mieter die Nachzahlung leistet, ohne Widerspruch einzulegen, wird oft davon ausgegangen, dass er mit der Abrechnung einverstanden ist. Allerdings kann der Mieter auch nach der Zahlung noch Einwände erheben, insbesondere wenn er die Abrechnung für fehlerhaft hält. Es ist ratsam, die Abrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einzulegen, um Ansprüche zu wahren.

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