Wie kann sich eine Eigentümergemeinschaft bei einem Neubau zum angrenzenden Grundstück schützen?

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Eine Eigentümergemeinschaft kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich bei einem Neubau zum angrenzenden Grundstück zu schützen. Hier sind einige rechtliche Möglichkeiten: 1. **Baulastenverzeichnis prüfen**: Vor dem Bau sollte das Baulastenverzeichnis geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Verpflichtungen bestehen, die das Bauvorhaben beeinträchtigen könnten. 2. **Nachbarschaftsrecht**: In Deutschland regeln die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zu Abstandsflächen, Grenzbebauung und Immissionen (z.B. Lärm, Gerüche). 3. **Baugenehmigung**: Die Einhaltung der Bauvorschriften und die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde stellen sicher, dass das Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht. Nachbarn haben oft die Möglichkeit, Einwände gegen die Baugenehmigung zu erheben. 4. **Bauliche Maßnahmen**: Physische Schutzmaßnahmen wie Zäune, Mauern oder Hecken können errichtet werden, um das Grundstück zu schützen. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben zu Abständen und Höhen eingehalten werden. 5. **Unterlassungsklage**: Wenn durch das Bauvorhaben Rechte der Eigentümergemeinschaft verletzt werden (z.B. durch unzulässige Immissionen oder Grenzverletzungen), kann eine Unterlassungsklage erhoben werden. 6. **Mediation**: Bei Konflikten mit dem Nachbarn kann eine Mediation helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen und Unsicherheiten von einem Fachanwalt für Baurecht oder Nachbarschaftsrecht beraten zu lassen.

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