Kann man den Partner zu einem gewissen Anteil ins Grundbuch eintragen lassen?

Antwort

Ja, es ist möglich, den Partner zu einem gewissen Anteil ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch eine notarielle Beurkundung eines entsprechenden Vertrags, in dem die Eigentumsanteile festgelegt werden. Der Notar meldet dann die Änderung beim Grundbuchamt, das die Eintragung vornimmt. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um alle Konsequenzen und rechtlichen Aspekte zu klären.

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