Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, es ist möglich, den Partner zu einem gewissen Anteil ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch eine notarielle Beurkundung eines entsprechenden Vertrags, in dem die Eigentumsanteile festgelegt werden. Der Notar meldet dann die Änderung beim Grundbuchamt, das die Eintragung vornimmt. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um alle Konsequenzen und rechtlichen Aspekte zu klären.
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]
Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Hypothek, die nicht auf freiwilliger Basis, sondern aufgrund eines gerichtlichen Titels oder einer behördlichen Anordnung entsteht. Sie dien... [mehr]