Ja, alte Schuldbriefe können im Grundbuchauszug vermerkt sein, solange sie nicht gelöscht oder aufgehoben wurden. Im Grundbuch werden alle dinglichen Rechte an einem Grundstück, einschl... [mehr]
Ja, es ist möglich, den Partner zu einem gewissen Anteil ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch eine notarielle Beurkundung eines entsprechenden Vertrags, in dem die Eigentumsanteile festgelegt werden. Der Notar meldet dann die Änderung beim Grundbuchamt, das die Eintragung vornimmt. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um alle Konsequenzen und rechtlichen Aspekte zu klären.
Ja, alte Schuldbriefe können im Grundbuchauszug vermerkt sein, solange sie nicht gelöscht oder aufgehoben wurden. Im Grundbuch werden alle dinglichen Rechte an einem Grundstück, einschl... [mehr]
Die Buchung im Grundbuch bezieht sich auf die Eintragung von Rechten an Grundstücken, wie Eigentum, Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Diese Eintragungen sind öffentlich und dienen der Rechtss... [mehr]
Ein Grundbucheintrag, der älter ist als das Gebäude, bedeutet, dass das Grundstück oder die Immobilie bereits vor dem Bau des aktuellen Gebäudes im Grundbuch verzeichnet war. Dies... [mehr]