Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie über einen Makler in Deutschland setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen: 1. **Grunderwerbsteuer** Je nach Bundesland zwischen 3,5 %... [mehr]
Wenn ein Immobilienkaufvertrag aufgrund von Nichtigkeit gemäß § 139 BGB (Teilnichtigkeit), § 125 BGB (Formnichtigkeit) oder § 818 BGB (Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung) unwirksam ist und dies vorsätzlich herbeigeführt wurde, können verschiedene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 1. **Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB)**: Wenn der Vertragspartner vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, kann ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 826 BGB bestehen. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der Vertragspartner bewusst und in sittenwidriger Weise gehandelt hat. 2. **Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo, § 311 Abs. 2, § 280 BGB)**: Wenn der Vertragspartner bereits bei den Vertragsverhandlungen vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat oder wesentliche Informationen verschwiegen hat, kann ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bestehen. 3. **Rückabwicklung des Vertrages (§ 812 BGB)**: Im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung kann der Käufer die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Dies bedeutet, dass die empfangenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Wenn der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat, kann der Käufer auch den Ersatz des Vertrauensschadens verlangen, also den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass er auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. 4. **Ersatz des positiven Interesses**: In bestimmten Fällen kann auch der Ersatz des positiven Interesses verlangt werden, also der Schaden, der dadurch entstanden ist, dass der Vertrag nicht erfüllt wurde. Dies setzt jedoch voraus, dass der Käufer nachweisen kann, dass er durch die Nichterfüllung des Vertrages einen konkreten Vermögensnachteil erlitten hat. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die genauen Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit zu klären. Ein Anwalt kann dabei helfen, die notwendigen Beweise zu sammeln und die Ansprüche rechtlich fundiert geltend zu machen.
Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie über einen Makler in Deutschland setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen: 1. **Grunderwerbsteuer** Je nach Bundesland zwischen 3,5 %... [mehr]