Wann darf ein nicht zertifizierter Verwalter eine WEG verwalten?

Antwort

Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließt und kein Eigentümer innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung verlangt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a Wohnungseigentumsgesetz – WEG). Das bedeutet konkret: - **Grundsatz:** Seit dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. - **Ausnahme:** Ein nicht zertifizierter Verwalter kann bestellt werden, wenn kein Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung verlangt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. - **Familien- und Kleingemeinschaften:** In WEGs mit höchstens acht Sondereigentumseinheiten, in denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wird, gilt die Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters nicht (§ 26a Abs. 2 WEG). **Fazit:** Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine WEG nur dann verwalten, wenn entweder alle Eigentümer damit einverstanden sind (kein Widerspruch innerhalb eines Monats) oder es sich um eine kleine WEG handelt, in der ein Eigentümer selbst Verwalter ist. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz.html).

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