Sollte ich die mündliche Ankündigung der Mietvertragskündigung im Schriftstück erwähnen?

Antwort

Ja, es ist ratsam, in deinem schriftlichen Kündigungsschreiben zu erwähnen, dass du die Kündigung bereits mündlich angekündigt hast. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und zeigt, dass du den Vermieter bereits vorab informiert hast. Ein Beispiel könnte so aussehen: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum [Datum]. Wie bereits mündlich am [Datum der mündlichen Ankündigung] angekündigt, möchte ich dies nun schriftlich bestätigen." Stelle sicher, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Informationen enthält und fristgerecht beim Vermieter eingeht.

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