Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, es ist ratsam, in deinem schriftlichen Kündigungsschreiben zu erwähnen, dass du die Kündigung bereits mündlich angekündigt hast. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und zeigt, dass du den Vermieter bereits vorab informiert hast. Ein Beispiel könnte so aussehen: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum [Datum]. Wie bereits mündlich am [Datum der mündlichen Ankündigung] angekündigt, möchte ich dies nun schriftlich bestätigen." Stelle sicher, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Informationen enthält und fristgerecht beim Vermieter eingeht.
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wicht... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]