Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die Zustimmung des Hauptvermieters rechtsgültig sein, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Hauptvermieters erforderlich, insbesondere wenn im Hauptmietvertrag eine Klausel enthalten ist, die dies vorschreibt. Fehlt diese Zustimmung, kann der Hauptmieter unter Umständen in Schwierigkeiten geraten, da der Hauptvermieter das Recht hat, den Untermieter abzulehnen oder sogar den Hauptmietvertrag zu kündigen. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen des Hauptmietvertrags zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Untermietvertrag gültig ist und keine rechtlichen Probleme entstehen.
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]
Mietverträge können auf verschiedene Weisen abgeschlossen werden. Hier sind die gängigen Schritte: 1. **Wohnungssuche**: Zunächst solltest du eine geeignete Wohnung oder ein Haus... [mehr]