Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ja, eine Mahnung für offene Mietzahlungen ist in der Regel notwendig, bevor eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden kann. Der Vermieter muss dem Mieter in der Regel die Möglichkeit geben, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. In Deutschland ist es üblich, dass der Vermieter zunächst eine Mahnung sendet, um den Mieter auf die offenen Zahlungen hinzuweisen. Erst wenn der Mieter auch nach der Mahnung nicht zahlt, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei erheblichen Zahlungsrückständen oder wenn der Mieter bereits mehrfach in Verzug war. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]