Ist Mahnung für offene Mietzahlung notwendig für fristlose Kündigung?

Antwort

Ja, eine Mahnung für offene Mietzahlungen ist in der Regel notwendig, bevor eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden kann. Der Vermieter muss dem Mieter in der Regel die Möglichkeit geben, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. In Deutschland ist es üblich, dass der Vermieter zunächst eine Mahnung sendet, um den Mieter auf die offenen Zahlungen hinzuweisen. Erst wenn der Mieter auch nach der Mahnung nicht zahlt, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei erheblichen Zahlungsrückständen oder wenn der Mieter bereits mehrfach in Verzug war. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.

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