Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
Ja, in einer Kündigungserklärung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter den Mieter auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hinweisen. Dies ist wichtig, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig auf die Kündigung zu reagieren. Fehlt dieser Hinweis, kann die Kündigung unter Umständen unwirksam sein. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen.
Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
In Deutschland kann ein Mieter nicht einfach so rausgeschmissen werden, wenn er einen Teil der Nebenkosten nicht zahlt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter schriftlich über die ausstehend... [mehr]