Muss in einer Kündigung wegen Eigenbedarfs auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hingewiesen werden?

Antwort

Ja, in einer Kündigungserklärung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter den Mieter auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hinweisen. Dies ist wichtig, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig auf die Kündigung zu reagieren. Fehlt dieser Hinweis, kann die Kündigung unter Umständen unwirksam sein. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen.

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