Muss in einer Kündigung wegen Eigenbedarfs auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hingewiesen werden?

Antwort

Ja, in einer Kündigungserklärung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter den Mieter auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hinweisen. Dies ist wichtig, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig auf die Kündigung zu reagieren. Fehlt dieser Hinweis, kann die Kündigung unter Umständen unwirksam sein. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie kann ich aus einem Zeitmietvertrag ohne Gründe rausgehen?

Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]

Kann man den Mieter rausschmeißen, wenn er Nebenkosten nicht zahlt?

In Deutschland kann ein Mieter nicht einfach so rausgeschmissen werden, wenn er einen Teil der Nebenkosten nicht zahlt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter schriftlich über die ausstehend... [mehr]