Kann eine Kündigung einer betriebsfremden Wohnung durch eine Kommanditgesellschaft wegen Eigenbedarf für Angestellte einer anderen Firma erfolgen?

Antwort

Die Kündigung einer betriebsfremden Wohnung durch eine Kommanditgesellschaft (KG) wegen Eigenbedarfs für Angestellte einer anderen Firma kann rechtlich problematisch sein. Eigenbedarf muss in der Regel für den Vermieter selbst oder für Angehörige des Vermieters geltend gemacht werden. Wenn die Wohnung für Angestellte einer anderen Firma benötigt wird, könnte dies als nicht zulässiger Eigenbedarf angesehen werden. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Zudem können lokale Gesetze und Regelungen eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifische Situation zu klären.

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