Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Die Kündigung eines Pachtvertrages bedarf in der Regel der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein muss. Es ist wichtig, die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen zu beachten. Zudem sollte die Kündigung alle relevanten Informationen wie die Vertragsparteien, das Pachtobjekt und das Kündigungsdatum enthalten. Es kann auch sinnvoll sein, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass Frau Rabien umziehen musste, weil ihre Versicherungsgesellschaft den Hypothekenkredit gekündigt hat. Eine Hypothek ist ein Kredit, der meist für den Kauf oder Bau e... [mehr]