Darf ich bei Heizungsausfall als Mieter vorübergehend in einem Hostel wohnen?

Antwort

Ja, grundsätzlich kannst du für eine Weile in einem Hostel wohnen, wenn deine Heizung in der Mietwohnung nicht funktioniert und dadurch die Wohnung unbewohnbar wird. Allerdings solltest du einige Dinge beachten: 1. **Vermieter informieren:** Du bist verpflichtet, deinem Vermieter den Mangel (die defekte Heizung) unverzüglich zu melden und ihm die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben. 2. **Frist setzen:** Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur (meist 3–7 Tage, bei sehr kalten Temperaturen auch kürzer). 3. **Mietminderung:** Solange die Heizung nicht funktioniert, hast du in der Regel das Recht auf Mietminderung. Die Höhe hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. 4. **Ersatzunterkunft:** Wenn die Wohnung wegen der fehlenden Heizung tatsächlich unbewohnbar ist (z.B. im Winter), kannst du auf Kosten des Vermieters vorübergehend in eine Ersatzunterkunft (z.B. Hostel oder Hotel) ziehen. Das solltest du aber vorher mit dem Vermieter absprechen und ihm die Gelegenheit geben, selbst eine Lösung anzubieten. 5. **Belege aufbewahren:** Hebe alle Quittungen und Belege für die Ersatzunterkunft auf, falls du die Kosten später geltend machen musst. 6. **Rechtliche Beratung:** Im Zweifel kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, z.B. beim Mieterverein. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/). Zusammengefasst: Ja, du kannst vorübergehend in ein Hostel ziehen, aber informiere und involviere unbedingt deinen Vermieter und dokumentiere alles sorgfältig.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was tun, wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen kalt bleibt und der Vermieter nicht reagiert?

Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]

Werden schriftliche Sondervereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bei Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen?

Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]