Muss man bei einer Nebenkostenabrechnung den Heizölverbrauch vom Tag der Lieferung oder dem Tag der Zahlung ausgehend berechnen?

Antwort

Bei einer Nebenkostenabrechnung wird der Heizölverbrauch in der Regel auf Basis des Lieferdatums erfasst. Das bedeutet, dass der Verbrauch ab dem Tag der Lieferung des Heizöls berücksichtigt wird, nicht ab dem Tag der Zahlung. Die Abrechnung erfolgt also nach dem tatsächlichen Verbrauch, der durch die Lieferung dokumentiert ist.

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