Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]
Ja, grundsätzlich darf dein erwachsenes Kind wieder in die elterliche Mietwohnung einziehen, solange du als Hauptmieter*in der Wohnung bist und der Mietvertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt. In Deutschland ist es üblich, dass Familienangehörige, insbesondere Kinder, in die Mietwohnung aufgenommen werden dürfen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten: 1. **Meldepflicht:** Dein Kind muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. 2. **Vermieter informieren:** Es ist ratsam, den Vermieter über den Einzug zu informieren, auch wenn keine Zustimmung erforderlich ist. 3. **Überbelegung:** Die Wohnung darf durch den Einzug nicht überbelegt werden. Was als Überbelegung gilt, hängt von der Größe der Wohnung ab. 4. **Untermiete:** Wenn dein Kind einen eigenen Haushalt führen möchte (z.B. eigene Küche, eigenes Bad), könnte es als Untermiete gelten. Dafür wäre die Zustimmung des Vermieters nötig. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und eine Rücksprache mit dem Vermieter oder einem Mieterverein.
Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]
Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]