Eine Mietminderung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel an der Mietsache besteht und der Vermieter darüber informiert wurde. Das bedeutet: - **Der Mangel muss tatsäch... [mehr]
Ja, grundsätzlich darf dein erwachsenes Kind wieder in die elterliche Mietwohnung einziehen, solange du als Hauptmieter*in der Wohnung bist und der Mietvertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt. In Deutschland ist es üblich, dass Familienangehörige, insbesondere Kinder, in die Mietwohnung aufgenommen werden dürfen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten: 1. **Meldepflicht:** Dein Kind muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. 2. **Vermieter informieren:** Es ist ratsam, den Vermieter über den Einzug zu informieren, auch wenn keine Zustimmung erforderlich ist. 3. **Überbelegung:** Die Wohnung darf durch den Einzug nicht überbelegt werden. Was als Überbelegung gilt, hängt von der Größe der Wohnung ab. 4. **Untermiete:** Wenn dein Kind einen eigenen Haushalt führen möchte (z.B. eigene Küche, eigenes Bad), könnte es als Untermiete gelten. Dafür wäre die Zustimmung des Vermieters nötig. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und eine Rücksprache mit dem Vermieter oder einem Mieterverein.
Eine Mietminderung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel an der Mietsache besteht und der Vermieter darüber informiert wurde. Das bedeutet: - **Der Mangel muss tatsäch... [mehr]
Ob es eine soziale Erhaltungsverordnung (Milieuschutzsatzung) für ein bestimmtes Gebiet gibt, kannst du in der Regel auf der Website der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung prüfe... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, welche Kosten als Betriebskosten im Sinne des § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Mieter umgele... [mehr]
Eine Räumungsklage wegen Messie-Verhalten ist grundsätzlich möglich, wenn das Verhalten des Mieters eine erhebliche Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten darstellt. Messie-Verha... [mehr]
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]