Gehört der Ersatz des Lüftungsfilters zum kleinen Unterhalt im Schweizer Mietrecht?

Antwort

Ja, der Ersatz des Lüftungsfilters gehört in der Regel zum kleinen Unterhalt gemäss Schweizer Mietrecht. Kleinere Unterhaltsarbeiten, die der Mieter selbst durchführen kann, fallen in den Verantwortungsbereich des Mieters. Dazu zählen auch einfache Wartungsarbeiten wie der Austausch von Lüftungsfiltern. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bestimmungen im Mietvertrag zu überprüfen, da dort spezifische Regelungen festgelegt sein können.

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