Was bedeutet Erholungsfläche nach BauGB?

Antwort

Die Erholungsfläche nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet Flächen, die der Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung dienen. Diese Flächen sind in der Regel nicht für den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien vorgesehen, sondern sollen der Natur, der Landschaftspflege und der Erholung der Menschen dienen. Erholungsflächen können Parks, Grünanlagen, Spielplätze oder auch naturnahe Gebiete sein. Sie sind wichtig für die Lebensqualität in Städten und Gemeinden, da sie Raum für Freizeitaktivitäten und die Begegnung mit der Natur bieten.

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