Wofür eignen sich Gewerberäume mit 2,00 m Deckenhöhe?

Antwort

Gewerberäume mit einer Deckenhöhe von nur 2,00 m sind in ihrer Nutzung stark eingeschränkt. In Deutschland gelten für Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Mindestanforderungen an die Raumhöhe. Für Arbeitsräume, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten, ist in der Regel eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m vorgeschrieben (ASR A1.2). Eine Deckenhöhe von 2,00 m ist daher für klassische Büronutzung, Werkstätten, Verkaufsräume oder andere Arbeitsplätze, an denen sich Menschen regelmäßig aufhalten, nicht zulässig. Mögliche Nutzungen für solche Räume könnten sein: - **Lagerflächen** für Gegenstände, bei denen kein regelmäßiger Aufenthalt von Personen erforderlich ist. - **Technikräume** (z. B. für Heizungsanlagen, Serverräume), sofern kein dauerhafter Aufenthalt notwendig ist. - **Archivräume** für Akten oder Materialien, die nur gelegentlich betreten werden. - **Abstellräume** für Reinigungsgeräte oder ähnliches. Für alle Nutzungen gilt: Sobald sich Personen regelmäßig und länger in dem Raum aufhalten, ist eine Deckenhöhe von 2,00 m in der Regel nicht zulässig. Es empfiehlt sich, vor einer Nutzung die lokalen Bauvorschriften und die Arbeitsstättenverordnung zu prüfen oder eine Fachperson (z. B. Architekt oder Bauamt) zu konsultieren.

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