Benötigt ein denkmalgeschütztes Haus einen Energieausweis?

Antwort

Ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, ist in Deutschland in der Regel von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen. Das regelt § 16 Absatz 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach müssen für Gebäude, die als Baudenkmäler gelten oder Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sind, kein Energieausweis erstellt werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben, etwa wenn nur ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz steht oder wenn umfangreiche Modernisierungen geplant sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die zuständige Denkmalschutzbehörde oder einen Energieberater zu kontaktieren. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Gebaeudeenergiegesetz/faq-gebaeudeenergiegesetz.html) oder bei der [Deutschen Energie-Agentur (dena)](https://www.dena.de/themen-projekte/gebaeude/energieausweis/).

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