Muss bei Eigentümerwechsel einer Mietwohnung die Elektrik modernisiert werden?

Antwort

Nein, bei einem Eigentümerübergang einer Mietwohnung besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, die Elektrik zu modernisieren. Der neue Eigentümer übernimmt die Wohnung in dem Zustand, in dem sie sich befindet. Allerdings gibt es Ausnahmen und wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Sicherheitsstandards:** Die elektrische Anlage muss den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften entsprochen haben und darf keine akute Gefahr darstellen. Ist die Elektrik so veraltet oder beschädigt, dass eine Gefahr für Leib und Leben besteht (z. B. blanke Leitungen, fehlende Sicherungen), muss der Eigentümer diese Mängel beheben – unabhängig vom Eigentümerwechsel. 2. **Vermietung:** Wird die Wohnung vermietet, muss die Elektrik so beschaffen sein, dass sie einen „vertragsgemäßen Gebrauch“ ermöglicht. Das bedeutet, sie muss sicher und funktionsfähig sein. Eine Modernisierung auf den neuesten Stand der Technik ist aber nicht zwingend erforderlich, solange keine Gefahr besteht. 3. **Modernisierungsmaßnahmen:** Möchte der neue Eigentümer die Elektrik freiwillig modernisieren, kann er das tun. Bei vermieteten Wohnungen sind dabei die gesetzlichen Regelungen zur Modernisierung und ggf. zur Umlage der Kosten auf die Miete zu beachten. 4. **Sonderfälle:** In bestimmten Fällen, etwa bei einer umfassenden Sanierung oder bei Auflagen durch Behörden (z. B. nach einem Brand oder bei gravierenden Mängeln), kann eine Modernisierung der Elektrik verpflichtend werden. **Fazit:** Eine generelle Pflicht zur Modernisierung der Elektrik besteht beim Eigentümerwechsel nicht. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Gefahren von der elektrischen Anlage ausgehen und sie funktionsfähig ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/).

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