Das Mietnovellierungsgesetz (MietNovG), das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, brachte wesentliche Änderungen im deutschen Mietrecht. Die wichtigsten Aspekte sind: 1. **Mietpreisbremse**: In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten z. B. für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. 2. **Auskunftspflichten des Vermieters**: Vermieter müssen dem Mieter auf Nachfrage mitteilen, wie hoch die Vormiete war, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen. 3. **Modernisierungsmieterhöhung**: Die Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete wurde begrenzt: Vermieter dürfen seitdem nur noch 8 % (statt zuvor 11 %) der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. 4. **Neuregelung der Mietspiegel**: Die Anforderungen an die Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln wurden präzisiert, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. 5. **Bestellerprinzip bei Maklerkosten**: Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. In der Regel ist das der Vermieter. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/mietrecht/mietrecht_node.html).