Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass die Bestellung des Verwalters und der Verwaltervertrag in einem Dokument zusammengefasst werden. In der Praxis wird dies häufig so gehandhabt, ins... [mehr]
Es scheint, dass in deinem Satz ein Tippfehler vorliegt. Vermutlich sollte es heißen: "Die vorstehend für den Käufer zur Eintragung". Dieser Satz könnte in einem rechtlichen oder vertraglichen Kontext stehen und bedeutet, dass bestimmte Informationen oder Rechte, die zuvor im Dokument genannt wurden, für den Käufer zur Eintragung in ein offizielles Register oder Dokument vorgesehen sind. Dies könnte sich beispielsweise auf die Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch oder auf die Registrierung eines Patents beziehen.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass die Bestellung des Verwalters und der Verwaltervertrag in einem Dokument zusammengefasst werden. In der Praxis wird dies häufig so gehandhabt, ins... [mehr]
Ja, bei einem Bauträgervertrag ist grundsätzlich eine Vorwegbeleihungsvollmacht für den Käufer möglich, aber sie ist rechtlich und praktisch problematisch und wird in der Prax... [mehr]
Beim Hausverkauf bezeichnet der Begriff „Versicherungsschein“ in der Regel die Police einer bestehenden Gebäudeversicherung. Diese Urkunde bestätigt, dass für das Haus eine... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]