Dürfen Bestellung und Verwaltervertrag in einem Dokument zusammengefasst werden?

Antwort

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass die Bestellung des Verwalters und der Verwaltervertrag in einem Dokument zusammengefasst werden. In der Praxis wird dies häufig so gehandhabt, insbesondere bei der Erstbestellung eines Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wichtig ist dabei: - Die Bestellung des Verwalters ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung (§ 26 WEG). - Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter (privatrechtlicher Vertrag). Beide Vorgänge können in einem Dokument festgehalten werden, solange klar erkennbar ist, dass sowohl die Bestellung (Beschluss) als auch die Vertragsbedingungen (Verwaltervertrag) enthalten sind. Es sollte deutlich unterschieden werden, welcher Teil den Beschluss darstellt und welcher Teil die Vertragsbedingungen regelt. Empfehlung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit wird in der Praxis oft empfohlen, die Bestellung (Beschlussprotokoll) und den Verwaltervertrag als getrennte Dokumente zu führen. Es ist aber rechtlich nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/) oder [WEG-Verwaltervertrag – Muster und Hinweise](https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-verwaltervertrag-muster-und-hinweise_258_486208.html).

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