Bis zu welchem Alter dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen Jugendliche im Rahmen der GKV behandeln?

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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 21. Geburtstag (20 Jahre und 11 Monate), behandeln. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 21. Geburtstag begonnen wurde und ein sogenannter "Behandlungsbedarf aufgrund einer vor dem 18. Lebensjahr aufgetretenen Störung mit Krankheitswert" besteht (§ 28 Abs. 3 SGB V). **Zusammengefasst:** Behandlung ist bis zum 21. Geburtstag (20 Jahre und 11 Monate) möglich, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Quelle: [Kassenärztliche Bundesvereinigung – Psychotherapie-Richtlinie](https://www.kbv.de/html/8442.php)

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