Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 21. Geburtstag (20 Jahre und 11 Monate), behandeln. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 21. Geburtstag begonnen wurde und ein sogenannter "Behandlungsbedarf aufgrund einer vor dem 18. Lebensjahr aufgetretenen Störung mit Krankheitswert" besteht (§ 28 Abs. 3 SGB V). **Zusammengefasst:** Behandlung ist bis zum 21. Geburtstag (20 Jahre und 11 Monate) möglich, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Quelle: [Kassenärztliche Bundesvereinigung – Psychotherapie-Richtlinie](https://www.kbv.de/html/8442.php)
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Um den ungefähren Kalorienbedarf (Gesamtenergiebedarf) einer 16-jährigen Frau mit 169 cm Körpergröße, 48 kg Gewicht, etwa 7.500 Schritten pro Tag und 6 Stunden Schule zu bere... [mehr]