Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und wird über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Für die Durchführung der Sprechstunde gibt es eigene Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), nach denen Psychotherapeut*innen die Leistung abrechnen und vergütet bekommen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen GOP und dem aktuellen EBM. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)](https://www.kbv.de/html/sprechstunde.php).