Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis zu 300 Minuten) pro Patient*in in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung, Beratung und ersten Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung einer weiteren psychotherapeutischen Behandlung (Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie). **Rechtsgrundlage:** Die Regelung findet sich in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), insbesondere § 7 Abs. 2 und 3: [Psychotherapie-Richtlinie des G-BA](https://www.g-ba.de/richtlinien/16/) **Zusammengefasst:** Bis zu 6 Sprechstunden (insgesamt 300 Minuten) pro Kind/Jugendlichem sind im Rahmen der GKV möglich.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Ein Zinküberschuss bei Kindern ist selten, kann aber durch übermäßige Zufuhr von Nahrungsergänzungsmitteln oder zinkreichen Lebensmitteln entstehen. Um den Zinkspiegel deiner... [mehr]