Wie oft darf die Psychotherapeutische Sprechstunde bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der GKV durchgeführt werden?

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Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis zu 300 Minuten) pro Patient*in in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung, Beratung und ersten Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung einer weiteren psychotherapeutischen Behandlung (Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie). **Rechtsgrundlage:** Die Regelung findet sich in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), insbesondere § 7 Abs. 2 und 3: [Psychotherapie-Richtlinie des G-BA](https://www.g-ba.de/richtlinien/16/) **Zusammengefasst:** Bis zu 6 Sprechstunden (insgesamt 300 Minuten) pro Kind/Jugendlichem sind im Rahmen der GKV möglich.

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