Worum geht es in Artikel 17a des Grundgesetzes?

Antwort

Artikel 17a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Wehrpflicht. Er legt fest, dass der Dienst in den Streitkräften für deutsche Staatsbürger verpflichtend ist, wobei die genauen Bestimmungen zur Wehrpflicht durch ein Gesetz näher geregelt werden. Der Artikel ermöglicht auch die Aussetzung der Wehrpflicht, was in Deutschland seit 2011 der Fall ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die Wehrpflicht zwar im Grundgesetz verankert ist, aber derzeit nicht aktiv angewendet wird.

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