Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es entstand vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus u... [mehr]
Die Schuldenbremse ist eine Regelung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die 2009 eingeführt wurde. Sie soll sicherstellen, dass der Staat nicht übermäßig Schulden aufnimmt. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt: 1. **Haushaltsausgleich**: Der Bund und die Länder müssen ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Das bedeutet, dass die Ausgaben nicht höher sein dürfen als die Einnahmen. 2. **Ausnahmen**: In bestimmten Ausnahmesituationen, wie bei Naturkatastrophen oder schweren wirtschaftlichen Krisen, dürfen vorübergehend Schulden aufgenommen werden. 3. **Langfristige Regelung**: Ab 2020 gilt für die Länder eine Regelung, die ihnen erlaubt, nur in sehr begrenztem Umfang neue Schulden zu machen (maximal 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts). 4. **Ziel**: Die Schuldenbremse soll die finanzielle Stabilität des Staates sichern und zukünftige Generationen vor einer hohen Schuldenlast schützen. Diese Regelung ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Finanzpolitik und soll dazu beitragen, eine nachhaltige Haushaltsführung zu gewährleisten.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es entstand vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus u... [mehr]
Artikel 17a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Wehrpflicht. Er legt fest, dass der Dienst in den Streitkräften für deutsche Staatsbürger verpflichtend ist,... [mehr]
Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die soziale Pflegeversicherung in Deutschland. Es legt die Ansprüche auf Leistungen für pflegebedürftige Menschen fest, einschließlich der... [mehr]
Im Katastrophenschutz in Deutschland greifen folgende gesetzliche Regelungen: . **Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe (BBK)**: Regelt die Aufgaben und Zuständi... [mehr]
BAIT steht für "Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT". Es handelt sich um ein Regelwerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in, das Anforderungen an di... [mehr]