Artikel 17a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Wehrpflicht. Er legt fest, dass der Dienst in den Streitkräften für deutsche Staatsbürger verpflichtend ist,... [mehr]
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es entstand vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs, mit dem Ziel, eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung zu schaffen, die die Menschenrechte schützt. Ein zentraler Aspekt des Grundgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der in Artikel 1 verankert ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser Artikel bildet das Fundament der gesamten Verfassung und stellt sicher, dass die Menschenwürde in allen staatlichen Handlungen und Gesetzen respektiert wird. Die Betonung der Menschenwürde spiegelt das Bestreben wider, aus der Geschichte zu lernen und eine Gesellschaft zu fördern, die auf Respekt, Freiheit und Gleichheit basiert. Das Grundgesetz hat sich seit seiner Einführung als stabiler Rahmen für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland erwiesen und ist ein wichtiges Dokument für den Schutz der Menschenrechte.
Artikel 17a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Wehrpflicht. Er legt fest, dass der Dienst in den Streitkräften für deutsche Staatsbürger verpflichtend ist,... [mehr]
Die Schuldenbremse ist eine Regelung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die 2009 eingeführt wurde. Sie soll sicherstellen, dass der Staat nicht übermäßig Schulden aufn... [mehr]