§ 24 Abs. 1 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Die Norm sieht vor, d... [mehr]
§ 24 Abs. 1 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Die Norm sieht vor, d... [mehr]
Nach dem Rechtskreis des SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) zählen zu den Arbeitslosen Personen, die: 1. **Erwerbsfähig** sind, das heißt, sie können mindestens drei Stunden... [mehr]
Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zählen zu den Arbeitslosen Personen, die: 1. **Erwerbsfähig** sind, das heißt, sie können mindestens drei Stunden täglich arbeiten. 2.... [mehr]